Fallbeispiel Ersatzpflicht, Kallern (AG)
Nachträglicher Ersatz für einen Belagseinbau, Kallern AG, 2000-2009
Ausgangslage
Im Jahr 2000 liess die Gemeinde Kallern einen Güterweg mit bestehender Kiesoberfläche auf einem Abschnitt von 190 m asphaltieren. Für diesen Eingriff wurde kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinde bezeichnete den Belagseinbau als Sofortmassnahme zur Behebung von Wegschäden, die durch ein Gewitter verursacht worden waren. Auf Intervention der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation (Verein Aargauer Wanderwege als Auftragnehmer der kantonalen Wanderweg-Fachstelle) musste nachträglich ein Baugesuch eingereicht und, damit verbunden, eine Ersatzmassnahme für den beeinträchtigten Wanderweg erarbeitet werden. Die Fachorganisation stand der Gemeinde dabei beratend zur Seite.
Massnahmen und Bilanz
Eine zum Zeitpunkt des
Belagseinbaus in Planung stehende Gesamtmelioration bot die Gelegenheit, den
Ersatz zu realisieren sowie weitere Abschnitte der Wanderweg- und
Fahrstrassennetze zu entflechten. Als Ersatz für den beeinträchtigten Abschnitt
wurde ein bereits bestehender Waldweg in Stand gestellt und der Wanderweg neu
darüber geführt. Die Arbeiten im Wald erfolgten in enger Absprache mit der
kantonalen Abteilung für Wald und dem zuständigen Revierförster. Als weitere
Massnahmen konnten zwei Wanderwegabschnitte entlang der Kantonsstrasse
aufgehoben und durch geeignete Wege ersetzt werden. Die Massnahmen wurden im
Jahr 2009 umgesetzt. Nach Abschluss aller Massnahmen ist der Erholungswert des
Wanderwegnetzes in der Gemeinde heute deutlich höher als vor dem Eingriff, der
die Ersatzpflicht auslöste.
Kommentar
Der Kanton Aargau wendet
die Ersatzpflicht beim Einbau ungeeigneter Beläge auch auf relativ kurzen
Wegstrecken konsequent an. Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen
einvernehmliche Lösungen gefunden werden.