Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit

Image
Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit

Wichtige Schritte zur Wegsicherheit

Wanderwege sollten möglichst gefahrlos begangen werden können – so steht es im Gesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG). Doch was heisst das genau? Wer ist für eine sichere Infrastruktur zuständig und was liegt in der Eigenverantwortung? Ein kleiner Exkurs in die Wegsicherheit.

Die Standards bei Planung, Bau, Unterhalt und Signalisation der Wanderwege tragen wesentlich zur Sicherheit bei. Doch auch Wandernde sind gefragt, sich aufmerksam und vorsichtig zu verhalten.

Die Wegsicherungspflicht der Wanderwegmitarbeitenden ergibt sich aus den drei Faktoren:

  • Zweckbestimmung der Wanderwege

    Wanderwege verlaufen in der Regel ausserhalb des Siedlungsgebiets. Sie werden in der Freizeit vornehmlich zur Erholung aufgesucht. Die Wandernden sind nicht zwingend auf einen bestimmten Weg angewiesen. Sie treffen vielmehr eine Auswahl aus dem vielfältigen Wegangebot und entscheiden eigenverantwortlich darüber, welche Wegstrecke sie unter die Füsse nehmen wollen.

Naturgefahren

Eine hundertprozentige Sicherheit vor Naturereignissen kann auf Wanderwegen grundsätzlich nicht erwartet werden. Naturgefahren fallen bis zu einem gewissen Grad in die Eigenverantwortung der Wegbenutzenden.

Saisonale Gefahren

Wanderwege sind für das Wandern während der schnee- und eisfreien Zeit bestimmt. Sie müssen nach Schneefall oder bei Frost weder geräumt noch begehbar gemacht, von Eis befreit oder sonst wie unterhalten werden.

Werbung

Haftung der Wanderwegmitarbeitenden

Bei öffentlichen Fusswegen auf privaten Grundstücken gilt die Gemeinde als Werkeigentümerin und hält das Wegrecht. Für Schäden infolge Werkmangel haften Werkeigentümer:innen grundsätzlich, auch wenn sie kein Verschulden trifft.

Wanderwegmitarbeitende haften nur, wenn vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt wird. Ansonsten haftet das Gemeinwesen für Mitarbeitende, die vom Kanton oder den Gemeinden mit der Ausführung befasst worden sind.

Kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung: Der Dachverband Schweizer Wanderwege verfügt über eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung, welche die kantonalen Wanderweg-Organisationen wie auch deren Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeitende bei der Ausübung von Vereinsaufgaben miteinschliesst.

Die Kampagne der bfu und der Schweizer Wanderwege

Bergwandern ist kein Spaziergang: Das Wetter, aber auch die körperliche Verfassung muss stimmen. Mit folgenden Tipps sind Sie in den Alpen sicher unterwegs.

sicher-bergwandern.ch

Sicherheit bei geführten Wanderungen

Das Merkblatt hilft den kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen und anderen, ihre Verantwortung für die Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von geführten Wanderungen wahrzunehmen. Es enthält Empfehlungen, wie die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet werden kann.

Werbung

Tags

Sicherheit Mountain Bike Wanderleiter:in Ausbildung Wanderwegbau Fachwissen

Mit Klick auf ein Tag können Sie dieses in Ihrem Account hinzufügen und erhalten auf Ihre Interessen zugeschnittenen Content vorgeschlagen. Tags können nur in einem Account gespeichert werden.

MoDiMiDoFrSaSo
242526272812345678910111213141516171819202122232425262728293031123456
MoDiMiDoFrSaSo
242526272812345678910111213141516171819202122232425262728293031123456